Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die dem Zuschussempfänger mit der Bestimmung zugewendet werden, sie zur Förderung eines – zumindest auch – im Interesse des Zuschussgebers liegenden Zwecks zu verwenden, und die keine Gegenleistung für Leistungen des Zuschussempfängers sind.[1] Bedeutungsgleich mit dem Begriff "Zuschuss" werden die Begriffe Zuwendung, Abfindung und Prämie und im öffentlichen Bereich Zulage, Beihilfe und Subvention sowie allgemein Entschädigung oder auch (Geld-)Preis verwendet. Fehlt ein Eigeninteresse des Leistenden, wie z. B. bei Schadensersatzleistungen, liegt kein derartiger Zuschuss vor.[2]

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