Der Apothekerzuschuss wird von der Gehaltsausgleichskasse der Apothekerkammern (GAK) an pharmazeutische Angestellte gezahlt. Hierzu gehören insbesondere

  • Kinderzulage,
  • Frauenzulage,
  • Dienstalterszulage sowie
  • Diebstahlzulage.

Alle Zahlungen werden im Zusammenhang mit der Erbringung einer Arbeitsleistung gewährt und stellen somit grundsätzlich steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar.

Die Gehaltsausgleichskasse der Apothekerkammern muss dem Arbeitgeber die ausgezahlten Beträge mitteilen, damit dieser die zutreffenden Steuerabzugsbeträge und Sozialversicherungsbeiträge abführen kann.

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