Der Anwendungsbereich Arbeitnehmer-Sparzulage wird ausgeweitet. Dazu wird die Einkommensgrenze für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen (u.a. Investmentfonds) und für die wohnungswirtschaftliche Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen (u. a. das Bausparen) auf 40.000 EUR bzw. bei der Zusammenveranlagung auf 80.000 EUR verdoppelt. Im Regierungsentwurf war diese Maßnahme noch nicht vorgesehen.

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