Waren können in die folgenden Arten besonderer Verfahren übergeführt werden:

 

a)

Versand – umfasst den externen und den internen Versand,

 

b)

Lagerung – umfasst das Zolllager und Freizonen,

 

c)

Verwendung – umfasst die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung,

 

d)

Veredelung – umfasst die aktive und die passive Veredelung.

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