Eine Übersicht der Verbrauchsteuern finden Sie auf der Webseite des Zolls.[1], [2] Alle Varianten hier darzustellen würde den Rahmen sprengen, da es die unterschiedlichsten Bemessungsgrundlagen gibt (z. B. Hektoliter, Stück, Gewicht, Kleinverkaufspreis usw.). Deshalb soll hier nur ein Beispiel dargestellt werden für Waren, die der Branntweinsteuer unterliegen.
Berechnung der Einfuhrabgaben bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren
10.000 l Bourbon Whiskey werden im Tankcontainer über Savannah nach Hamburg verschifft und sollen in Düsseldorf in Flaschen abgefüllt werden. Der Whiskey hat einen Alkoholgehalt von 40 Vol. %.
Rechnungspreis CIF Hamburg | 72.000 USD |
Seefracht | 1.420 USD |
Transportversicherung | 288 USD |
Weiterleitung nach Düsseldorf (netto) | 420 EUR |
Umrechnungskurs: | 1,3125 |
Da im Rechnungspreis CIF Hamburg die Seefracht und die Versicherung bereits enthalten sind, entspricht der Zollwert dem Rechnungspreis: 54.857 EUR.
Die Warennummer lautet 2208 3019 00 0 für Whiskey in Behältnissen von über 2 l; der Zollsatz ist für Drittlandsware "frei". Aber: Es fällt Verbrauchsteuer an. Für Branntwein ergibt sich der Zusatzcode "2004", sodass die komplette Warennummer nun 2208 3019 00 2004 0 lautet.
Der Verbrauchsteuersatz beträgt 1.022 EUR je Hektoliter reiner Alkohol.
Es ergibt sich die folgende Rechnung:
Rechnungspreis | 54.857 EUR | |
Verbrauchsteuer | 40.880 EUR | (= 10.000 l × 40 % × 1022 EUR) |
Weiterleitung | 420 EUR | |
EUSt-Wert | 96.157 EUR | |
19 % EUSt | 18.270 EUR |
Einfuhrabgaben: Verbrauchsteuer + EUSt = 59.150 EUR.
Bei anderen Alkoholika kann es zusätzlich auch noch einen Zollsatz geben, so z. B. bei Rum. Dann wäre auch der Zoll noch in den EUSt-Wert und in die Einfuhrabgaben einzubeziehen.
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