Im Agrarsektor werden oft Gewichtszölle in EUR je 100 kg berechnet, manchmal dazu auch ein Wertzoll. Besonders kompliziert wird die Sache, wenn die Waren Milch, Mehl und/oder Zucker enthalten; dann richtet sich der Zollsatz nach der Rezeptur, also wie viel % Milchfett, Milchproteine, Stärke und Zucker in diesem Produkt enthalten sind.

 
Praxis-Beispiel

Gewichtszollberechnung

Sie führen 8.525 kg Tomaten aus Algerien per Lkw zu einem Preis von 5.700 EUR CPT Frankfurt ein. Der EU-Beförderungsanteil wird mit 580 EUR ausgewiesen.

Bei der Einreihung der Waren werden folgende Zollsätze festgestellt:

Dann werden die Einfuhrabgaben wie folgt berechnet:

Der Zollsatz beträgt 0 %, sofern der Zollwert über 62,60 EUR je 100 kg liegt.

Sie müssen also zunächst den Zollwert ermitteln:

 
Rechnungspreis 5.700 EUR
– EU-Beförderungskosten 580 EUR
  5.120 EUR
Da Sie 8.525 kg einführen, müssen Sie den Zollwert durch 85,25 dividieren, um den Zollwert je 100 kg zu erhalten:  
5.120,00 : 85,25 = 60,06 EUR je 100 kg

Das ergibt einen Zollsatz von 0 % + 3,80 EUR je 100 kg = 3,80 EUR × 85,25 = 323,95 EUR Agrarzoll.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Einfuhrabgaben Gewichts- und Wertzoll

Nehmen wir einmal an, Sie führen Kaffeegebäck in 250-g-Packungen aus Russland ein, insgesamt 5.000 kg, also 20.000 Packungen. Der Rechnungspreis beträgt 12.500 EUR CPT Frankfurt, die EU-Beförderungskosten belaufen sich auf 400 EUR.

Sollte das Gebäck auch teilweise mit Schokolade überzogen sein, gelangen Sie bei richtiger Einreihung zur Warennummer 1905 3119 000. Wenn Sie nun den Zollsatz ermitteln wollen, erhalten Sie als Ergebnis: 9 % + EA, höchstens 24,2 % + ZZu (oder ADSZ).

"EA" Einfuhrzoll Agrar,

"ZZu" für Zusatzzoll Zucker

Wie hoch diese beiden Beträge sind, erfahren Sie erst, wenn Sie den "Meursing Code" (auf der geöffneten Tarifseite) ermitteln, der von der Rezeptur des Gebäcks abhängt.

Nehmen wir an, Ihr Gebäck hätte nur einen

  • geringen Milchfettgehalt von 2,5 % und 8 % Milchproteine, aber
  • einen Stärkeanteil von 65 % und einen Zuckeranteil von 17 % (Rest: Kakao, Emulgatoren u. Ä.).

Wenn Sie die entsprechenden Prozentspannen anklicken, erhalten Sie den Meursing Code "7156". Die komplette Warennummer lautet also: 1905 3119 00 7156 0. Nun können Sie die Beträge für EA und ZZu ermitteln.

Das Ergebnis sieht folgendermaßen aus:

9 % + 69,65 EUR je 100 kg, höchstens aber 24,2 % + 10,06 EUR je 100 kg.

Die Einfuhrabgabenberechnung gestaltet sich also wie folgt:

 
Rechnungspreis 12.500 EUR
– EG-Beförderung 400 EUR
Zollwert 12.100 EUR

Rechnung 1:

 
Zollwert 12.100,00 EUR  
9 % Zoll 1.089,00 EUR  
Agrarzoll 3.482,50 EUR (= 69,65 EUR × 50(oo))
Summe Zoll 4.571,50 EUR  

Rechnung 2:

 
Zollwert 12.100,00 EUR  
24,2 % Zoll 2.928,20 EUR (= 10,06 EUR × 50)
Zusatzzoll Zucker 503,00 EUR  
Summe Zoll 3.431,20 EUR  

Als maximal zu erhebender Zollbetrag wird immer das niedrigere Ergebnis dieser beiden Rechnungen angesetzt, hier also das Ergebnis aus Rechnung 2. Die komplette Einfuhrabgabenberechnung sieht dann wie folgt aus:

 
Zollwert 12.100,00 EUR  
24,2 % Zoll 2.928,20 EUR = Einfuhrabgabe
Zusatzzoll Zucker 503,00 EUR = Einfuhrabgabe
EG-Bef.-Kosten 400,00 EUR  
EUSt-Wert 15.931,20 EUR  
7 % EUSt 1.115,18 EUR = Einfuhrabgabe

Einfuhrabgaben gesamt (Zölle + EUSt): 4.546,38 EUR

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