Strafzölle soll es eigentlich gar nicht geben. Kein Land soll nach den Statuten der Welthandelsorganisation WTO benachteiligt werden, es gilt die Meistbegünstigungsklausel. Allerdings sind Antidumpingzölle zulässig,  die zusätzlich zu den normalen Drittlandszöllen erhoben werden, wenn ein Land oder ein Unternehmen mit Dumpingpreisen arbeitet (z. B. durch Subventionen, Nichteinhaltung von Sozial- oder Umweltstandards usw.). So sind auch die "Strafzölle" zu sehen, mit denen US-Präsident Trump einen Handelskrieg begonnen hat, dessen Ende noch nicht abzusehen ist.[1] Die EU spricht auch nicht von Strafzöllen, sondern von "zusätzlichen Zöllen".

Welche Konsequenzen hat dies? Von der abfertigungstechnischen Seite keine – es werden Anträge wie bisher gestellt, allerdings werden neben dem Drittlandszoll zusätzlich Zölle erhoben in Höhe von 10 $ bzw. 25 % und erhöhen damit den Einstandspreis. Allerdings muss man bei der Einreihung (Tarifierung) der Waren sehr genau aufpassen, denn es gibt auch immer eine Reihe von Ausnahmen.[2]

Die EU und China haben Beschwerde bei der WTO eingelegt, umgekehrt die USA auch gegen die Gegenmaßnahmen der EU und Chinas. Die Entscheidung darüber steht aus. Und wenn eine getroffen wird, ist abzuwarten, ob sie auch akzeptiert wird, weil sich die USA von den WTO-Abkommen benachteiligt sieht.

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