Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören neben der EU auch Norwegen, Island, Liechtenstein und mit Einschränkungen die Schweiz. Diese Variante würde das Problem lösen, dass Großbritannien ja auch das EWR-Abkommen unterzeichnet hat und auch hier eine Lösung gefunden werden muss – zwischen Irland und Nordirland entstünde aber eine EU-Außengrenze mit entsprechenden Kontrollpflichten.

Bei dieser Variante müsste jeweils ein Ursprungsnachweis bei der Einfuhr vorliegen entweder mit EUR.1 oder – wie bei allen neueren Verfahren – mit einer Erklärung auf der Handelsrechnung. Dazu muss aber der Ausführer den Status eines "Registrierten Ausführers" (REX) haben.

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