Glattstellung in der Regel vor dem Verfalltag

Obwohl die Erfüllung eines Futures auf konkreter Basis prinzipiell möglich ist, werden Futures i. d. R. jedoch schon vor dem Verfalltag durch ein Gegengeschäft glattgestellt.[1] Die Glattstellung erfolgt hierbei durch den Aufbau einer kongruenten Gegenposition (Reverse Trade). Beispielsweise kann eine Long-Position in einem Zins-Future durch den Verkauf eines Zins-Futures mit vergleichbaren Kontraktmerkmalen neutralisiert werden.[2]

Glattstellung nicht vor Fälligkeit

Eine Future-Position, die nicht vor Fälligkeit glattgestellt wird, muss bei Fälligkeit erfüllt werden. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen solchen Kontrakten, bei denen am Laufzeitende

  • ein Barausgleich oder
  • eine effektive Lieferung des Basiswerts

erfolgt. Zu den im Wege des Barausgleichs (Cash Settlement) erfüllten Zinsfutures zählen sämtliche Kontrakte auf kurzfristige Zinsinstrumente sowie Kontrakte, denen ein synthetisches Instrument (z. B. eine bestimmte "Ideal-"Obligation) oder ein Rentenindex zugrunde liegt. Bei derartigen Produkten ist der Barausgleich entweder aus Kosten- und/oder Praktikabilitätsgründen oder der Unmöglichkeit einer physischen Erfüllung notwendig. Die Barandienung beinhaltet den Ausgleich der Differenz des Kontraktgegenwerts am Vortag des Erfüllungstermins und demjenigen am Erfüllungstag selbst. Die Kontrakterfüllung über das Cash Settlement entspricht also einer letztmaligen Neuberechnung der Variation Margin.

Sofern Terminkontrakte auf mittel- und langfristige Zinsinstrumente (z. B. Euro-Bund-Future, Euro-Bobl-Future, Euro-Buxl®-Future und Euro-Schatz-Future) nicht glattgestellt werden, erfolgt die physische Lieferung i. d. R. durch ein in den Kontraktbedingungen spezifiziertes Zinsinstrument. Der Käufer hat im Gegenzug den Kontraktwert zu bezahlen.

Fiktives Wertpapier als Basiswert für Zinsfutures

Aus Gründen der Standardisierung basieren Zinsfutures regelmäßig auf einem fiktiven Wertpapier als Basiswert, das in dieser speziellen Ausstattung nicht am Markt gehandelt wird. Deswegen sind zur physischen Andienung üblicherweise eine Reihe ähnlicher Wertpapiere zugelassen, die bestimmte vorgegebene Merkmale aufweisen. Beispielsweise basiert der Euro-Bund-Future auf einer idealtypischen Bundesanleihe mit 10-jähriger Laufzeit und einem Nominalzins von 6 %. Zum Zwecke der Erfüllung sind dagegen — unabhängig von ihrer Nominalverzinsung — sämtliche Anleihen des Bundes und der Treuhandanstalt lieferfähig, die im Lieferzeitpunkt eine Restlaufzeit zwischen 8,5 und 10,5 Jahren aufweisen. Die Restlaufzeiten und Coupons der lieferbaren Anleihen weichen demzufolge von den Kontraktspezifikationen des Euro-Bund-Futures ab.

Durch Unterschiede in den Ausstattungsmerkmalen besitzen die lieferbaren Anleihen Marktwerte, die von dem Marktwert des fiktiven Basiswertpapiers abweichen. Ohne einen entsprechenden Ausgleich müsste der Käufer eines Kontrakts daher möglicherweise zu viel oder zu wenig für die gelieferten Wertpapiere bezahlen, je nachdem welche Anleihe konkret geliefert wird. Um eine wertmäßige Äquivalenz zwischen den verschiedenen lieferfähigen Wertpapieren und der dem Kontrakt zugrunde liegenden fiktiven Anleihe herbeizuführen, haben die Terminbörsen für jede lieferbare Anleihe sog. Konversions- oder Preisfaktoren definiert. Diese Faktoren spiegeln das auf einen bestimmten Fälligkeitstermin bezogene Wertverhältnis einer lieferbaren Anleihe zum jeweiligen Kontraktstandard wider.

Komponenten und Errechnung des Rechnungsbetrags

Der Rechnungsbetrag (Invoice Amount), den der Käufer dem Verkäufer, d. h. also dem "Lieferanten" der Anleihe, zu zahlen hat, wird des Weiteren durch die folgenden Komponenten bestimmt:

  • den am letzten Handelstag eines Kontrakts festgestellten offiziellen Schlussabrechnungspreis (Exchange Delivery Settlement Price, EDSP) sowie
  • die vollen bis zum Liefertag angefallenen Stückzinsen, da diese noch dem Verkäufer zustehen.

Sämtliche während der Future-Laufzeit angefallenen Kursgewinne und -verluste werden über die Variation Margin ausgeglichen. Daher muss der Inhaber eines Futures (Long-Position) am Fälligkeitstag den gesamten Rechnungsbetrag zahlen, unabhängig vom Kurs, zu dem der Future abgeschlossen wurde. Gegen die Zahlung des Rechnungsbetrags erhält er vom Verkäufer des Futures eine lieferfähige Anleihe.

Im Falle des Euro-Bund-Future errechnet sich damit der gesamte vom Käufer zu erbringende Rechnungsbetrag wie folgt:

Rechnungsbetrag = (EDSP × Preisfaktor × 1.000) + Stückzinsen

Der Rechnungsbetrag ergibt sich demnach aus dem mit dem Preisfaktor gewichteten Schlussabrechnungspreis, zzgl. der Stückzinsen der gelieferten Anleihe. Der Multiplikator 1.000 muss berücksichtigt werden, da sich der EDSP auf 100 EUR des Nominalwertes bezieht, der Nominalwert des Euro-Bund-Future aber auf 100.000 EUR lautet.

Mit dem Preisfaktor wird der Marktwert der lieferbaren Anleihe mit dem Marktwert der fiktiven Anleihe vergleichbar gemacht. Der Preisfaktor kann mithilfe einer vereinfachte...

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