Dies Zahlungsbedingung ist mit "8. Zahlung nach Eingang von Ware und Rechnung" vergleichbar, dem Käufer wird darüber hinaus ein Zahlungsziel (z. B. 30 Tage, 3 Monate) gewährt, was einer Kreditgewährung entspricht. Der Käufer hat bei Handelsgeschäften die Möglichkeit, aus den Erlösen eines eventuellen Weiterverkaufs die ursprüngliche Rechnung zu begleichen.

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