![Wertpapierhandelsanzeigever... / § 23 [Bis 02.01.2018: 27] Inkrafttreten Wertpapierhandelsanzeigever... / § 23 [Bis 02.01.2018: 27] Inkrafttreten](/statics/212/images/icons/16.png)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung[2] in Kraft.
[1] Geändert durch Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung. § 27 wird § 23. Geänderte Zählung anzuwenden ab 03.01.2018.
[2] Verkündet am 17. Dezember 2004.
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