Bereinigung um finanzielle, steuerliche und bewertungsbedingte Verzerrungen

Durch die Verwendung des Net Operating Profit after Tax (NOPAT) sowie des Economic Book Value (EBV) erfolgt ein Rückgriff auf Daten des externen Rechnungswesens. Durch bis zu 164 vorgeschlagene Konversionen (adjustments) versuchen Stern Stewart buchhalterische Erfolgsgrößen um finanzielle, steuerliche und bewertungsbedingte Verzerrungen zu bereinigen. Diese resultieren in Deutschland insbesondere aus den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften, die stark durch den vorherrschenden Rechnungslegungszweck des Gläubigerschutzes geprägt sind. So sind beispielsweise Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert dem Betriebsergebnis hinzuzurechnen, sofern kein tatsächlicher Werteverzehr vorliegt. Werbe- und Marketingkosten, die für die nachhaltige Erzielung des Gewinns erforderlich sind, müssen bei den Konversionen berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung erfolgt dabei sowohl durch die Hinzurechnung bei der Ermittlung des NOPAT als auch durch eine Hinzurechnung beim EBV und eine in den folgenden Perioden vorzunehmende Abschreibung. Neben der bereits genannten sind in Tab. 2 weitere Adjustierungen dargestellt.[1]

 
  Net Operating Profit (Betriebsergebnis)
+/– Erhöhung/Verminderung der Wertberichtigung auf Forderungen
+/– Erhöhung/Verminderung der Differenz zwischen dem Ausweis der Vorräte nach der LiFo-Methode gegenüber der FiFo-Methode
+ Abschreibungen von derivativen Geschäfts- und Firmenwerten
+/– Erhöhung/Verminderung des Barwertes der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
+ Sonstige betriebliche Erträge
+/– Erhöhung/Verminderung der sonstigen Rückstellungen
Zahlungswirksame Steuern
+ Marktwertbildende Vorlaufkosten
= Net Operating Profit After Taxes (NOPAT)

Tab. 2: Berechnungsschema für den Net Operating Profit After Tax (NOPAT)[2]

[1] Stewart, G. B. (1994), S. 74.
[2] Zu beachten ist an dieser Stelle, dass je nach zugrunde liegendem Rechnungslegungssystem ggf. aus einer Marktwert-/Buchwert-Differenz resultierende stille Reserven bei der Herleitung des NOPAT zu berücksichtigen sind. (vgl. Weißenberger, 2011, S. 288 f.

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