Kosten der Beleuchtung des Gebäudeeinganges, des Treppenhauses und von Fluren sind – soweit nicht auf die Mieter umgelegt – als Werbungskosten abziehbar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge