Bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Die Entfernungspauschale gilt nicht für Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32 EStG. In anderen Fällen der Sammelbeförderung kann die Entfernungspauschale in Anspruch genommen werden.

Für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung: Bei entgeltlicher Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber sind die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers anzusetzen.

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