An der elektronischen Rechnungstellung führt kein Weg vorbei, zumal die Effizienzvorteile der automatischen Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten auf der Hand liegen. Im öffentlichen Auftragswesen sind elektronische Rechnungen in diesem Sinne bereits verpflichtend und auch im privaten Sektor erwarten immer mehr Unternehmen von ihren Geschäftspartnern, dass diese in der Lage sind, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden. Insofern wächst der Umstellungsdruck unabhängig von den Zeitplänen der nationalen oder EU-seitigen Gesetzgebung. Da Zeit- und Ressourcenaufwand für die Umstellung je nach Unternehmensgröße und Systemlandschaft erheblich sein können, empfiehlt es sich, entsprechende Projektstrukturen zeitnah zu implementieren, sofern das noch nicht geschehen ist. Das erleichtert eine fristgerechte Umsetzung, sobald die rechtlichen und technischen Details endgültig feststehen.

 
Hinweis

Der Bundesrat hatte sich für eine Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung um 2 Jahre ausgesprochen.[1] Nach seiner Auffassung sollte auch der Empfang elektronischer Rechnungen erst ab dem 1.1.2027 verpflichtend sein. In den Ausschussberatungen wurden Zweifel geäußert, ob die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen von den betroffenen Unternehmen rechtzeitig umgesetzt werden könnten. Außerdem habe die erforderliche Überarbeitung der CEN-Norm EN 16931 für den B2B-Bereich gerade erst begonnen und sei möglicherweise erst Ende 2024 oder später abgeschlossen. Das Wachstumschancengesetz in seiner finalen Fassung, dem auch der Bundesrat am 22.3.2024 zugestimmt hat, enthält jedoch keine Anpassung der o.g. Übergangsregelungen.

Auf europäischer Ebene wird ebenfalls über eine Verschiebung der ViDA-Maßnahmen diskutiert. Dem Vernehmen nach könnte die ursprünglich für 2028 vorgesehene Einführung einer E-Rechnungspflicht zusammen mit einem transaktionalen grenzüberschreitenden Meldesystem sich um 2 - 4 Jahre verzögern.

[1] BR-Drucks. 433/23 (Beschluss).

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