Steuerpflichtige, die Überschusseinkünfte von mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr erzielen, haben die Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Überschusseinkünften zu Grunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten 6 Jahre aufzubewahren. Diese Betragsgrenze wird auf 750.000 EUR erhöht.

Gilt ab VZ 2027.

Darüber hinaus wird klargestellt, dass bestehende Aufbewahrungsfristen, die bereits bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2026 entstanden sind, weiterhin fortgelten, auch wenn die Einkunftsgrenze ab dem VZ 2027 nicht mehr überschritten wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge