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Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland – Verhältnis des Zu- und Abflussprinzips, des Veranlassungsprinzips und der DBA-Freistellung

Prof. Dr. Dietmar Gosch
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Leitsatz

1. Vorab entstandene Werbungskosten im Zusammenhang mit einer beabsichtigten nichtselbstständigen Tätigkeit im Ausland sind nicht in die Bemessungsgrundlage der ESt einzubeziehen, wenn die Einkünfte aus der beabsichtigten Tätigkeit nicht der deutschen Besteuerung unterliegen. Sie sind jedoch in einem solchen Fall bei der Bemessung des anzuwendenden Steuersatzes zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt), wenn dies nicht durch ein DBA ausgeschlossen wird (Bestätigung der Senatsurteile vom 6.10.1993, I R 32/93, BStBl II 1994, 113; vom 19.12.2001, I R 63/00, BFH-PR 2002, 179; vom 15.5.2002, I R 40/01, BFH-PR 2002, 408).

2. Die Höhe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte ist nach deutschem Recht zu ermitteln. Dabei sind die dort vorgesehenen Abzugsbeschränkungen zu berücksichtigen. Eine Ausnahme hiervon gilt nur für Beschränkungen, die sich daraus ergeben, dass die betreffenden Einkünfte nicht der deutschen ESt unterliegen bzw. abkommensrechtlich steuerbefreit sind.

3. Ein Zusammenhang mit nach deutschem Recht steuerfreien Einnahmen hindert den Werbungskostenabzug auch dann, wenn die betreffenden Aufwendungen mit erst in Zukunft zu erwartenden Einnahmen zusammenhängen.

 

Normenkette

§ 3c, § 11 Abs. 2, § 32b Abs. 1 Nrn. 2 und 3, § 32b Abs. 2 EStG 1997, Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 22 Abs. 2 Buchst. a Satz 1 DBA-Australien

 

Sachverhalt

Die Beteiligten stritten darüber, ob und ggf. in welchem Umfang Aufwendungen für einen Umzug der Kläger nach Australien als Werbungskosten bei dessen inländischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.

Die Kläger waren Eheleute und wohnten im Streitjahr zunächst im Inland. Im November 1999 verzogen sie nach Australien, wo der Kläger anschließend für einen australischen Arbeitgeber tätig war. Dieser h...

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    BFH I R 59/05
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    Entscheidungsstichwort (Thema) Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland; Progressionsvorbehalt; § 3c EStG (Verbot des Werbungskostenabzugs) greift auch bei mit in Zukunft zu erwartenden steuerfreien Einnahmen Leitsatz ...

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