Im Geschäftsverkehr kommt es häufig vor, dass Unternehmen Eingangsrechnungen mit ausländischer Mehrwertsteuer erhalten. Angestellte des Unternehmens besuchen Messen und Ausstellungen in anderen Staaten und verursachen Reisekosten. Unternehmer erbringen Wartungs- und Montagearbeiten an von ihnen gelieferten Maschinen beim Kunden im Ausland. Dafür müssen oft vor Ort Ersatzteile beschafft werden. Die Lkw von Speditionen müssen im Ausland betankt und mit dem Einbau von Ersatzteilen repariert werden etc. In all diesen Fällen werden die Unternehmen mit Rechnungen konfrontiert, die ausländische Umsatzsteuer enthalten. Im Gegensatz zu inländischen Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug bei der eigenen Umsatzsteuerschuld berechtigen, müssen sich die Unternehmen, soweit sie in dem jeweiligen Staat nicht bereits Umsätze erbringen und damit auch etwaige Vorsteuerbeträge im dortigen Besteuerungsverfahren geltend machen können, bei den Auslandsrechnungen in einem besonderen Erstattungsverfahren von der Umsatzsteuer als Kostenfaktor entlasten.

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