Das Verfahren der Vorsteuervergütung unterscheidet sich je nachdem, ob die Umsatzsteuer in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat (der die Vorsteuer vergütet, z. B. Kanada, Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Königreich) angefallen ist (siehe Schaubild).

Der nachfolgende Beitrag zeigt im Wesentlichen die Grundzüge des Vergütungsverfahrens in der EU aus der Sicht eines deutschen Unternehmers, der mit EU-ausländischen Umsatzsteuern belastet wird. Im Zuge der seit 1.7.2021 geltenden sog. neuen Fernverkaufsregelungen geht der Beitrag auch auf die sich für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ergebenden Konsequenzen ein.

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