Eine Berichtigung der Vorsteuer kommt gem. § 15a Abs. 3 UStG auch dann in Betracht, wenn

  • ein Wirtschaftsgut in ein anderes Wirtschaftsgut eingeht oder
  • an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge