Grundsätzlich reicht es aus, wenn die Höhe der Beiträge durch Eintragung in der Steuererklärung glaubhaft gemacht wird. Das Finanzamt kann im Rahmen der Sachverhaltsermittlung[1] die Vorlage von Nachweisen verlangen, insbesondere die Versicherungsverträge und die Zahlungsnachweise.

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