Kommentar

Schaltet ein Kreditinstitut bei der Erstellung eines Betriebsgebäudes eine Gesellschaft ein, die das Gebäude auf einem von dem Kreditinstitut erworbenen Grundstück errichtet und anschließend unter Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit an das Kreditinstitut vermietet und gewährt das Kreditinstitut der Gesellschaft, an der es als Kommanditist beteiligt ist, ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung der Baumaßnahme, so sind Darlehen und Vermietung getrennt zu beurteilen, sofern das Darlehen als Gesellschafterbeitrag überlassen wird.

Bei der Ermittlung der Mindestbemessungsgrundlage sind die Kosten auszuscheiden, bei denen kein Vorsteuerabzug stattfindet (z. B. die Kreditzinsen).

Bei der AfA steht es dem Unternehmer frei, welche der ertragsteuerlich zulässigen Methoden er für die Kostenermittlung zugrunde legt ( Abschn. 158 Abs. 3 UStR 1996 ).

Ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten ( § 42 AO ) des Rechts kann nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur „Vorschaltung” von Ehegatten auch bei der Vorschaltung von Gesellschaften bejaht werden ( Umsatzsteuer ).

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 18.12.1996, XI R 12/96

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