Die Kalkulation auf Vollkostenbasis braucht man für folgende Fälle:

  • Die Bewertung der Vorräte gemäß § 255 HGB; in der Bilanz kommen die Herstellkosten zum Ansatz.
  • Die Ermittlung der Selbstkosten für öffentliche Aufträge nach den Vorschriften der LSP.
  • Die Angebotskalkulation für Produkte, für die kein Marktpreis besteht.

Liegen Marktpreise vor, kann die Vollkostenkalkulation Anhaltspunkte geben, wo auskömmliche Preise auf Dauer liegen müssen, denn langfristig müssen alle Kosten des Unternehmens durch die verkauften Produkte gedeckt werden.

Schwächen der Vollkostenkalkulation

Da die Vollkostenrechnung nicht nach variablen und fixen Kosten trennt, werden häufig falsche Entscheidungen daraus abgeleitet.

Nicht anwenden sollte man die Vollkostenkalkulation

  • für die Preisbildung bei Produkten, für die Marktpreise bestehen: Kalkuliert man aufgrund der eigenen Kosten einen höheren Preis, sind die Produkte nicht absetzbar. Umgekehrt wird bei einem niedrigeren Preis Deckungsbeitrag verschenkt.
  • für Programmentscheidungen: Streicht man vermeintliche Verlustprodukte aus dem Programm, bleiben die Fixkosten bestehen und belasten das Ergebnis zusätzlich.
  • für die Entscheidung, ob ein zusätzlicher Auftrag angenommen werden soll: Hier dürfen nur die Grenzkosten herangezogen werden.
  • für Make-or-Buy-Entscheidungen: In diesem Fall müssen vor allem freie Kapazitäten berücksichtigt werden.

Das grundsätzliche Problem bei diesen Entscheidungen ist, dass zwischen den Fixkosten und den Produkten kein direkter Zusammenhang besteht – dennoch wird in der Vollkostenkalkulation eine Proportionalisierung der Fixkosten vorgenommen. So errechnet man für dasselbe Produkt immer wieder andere Selbstkosten, wenn man andere Verrechnungssätze oder -methoden verwendet.

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