Es sind erschienen:

  1. Herr … , … , geb. am … , wohnhaft … ;
  2. Frau … , geb. am … , wohnhaft … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, … (Adresse), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … , und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin.

Die Erschienenen wiesen sich jeweils aus durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Der beurkundende Notar überzeugte sich von der Vertretungsmacht der Erschienenen zu 2. durch Einsicht ins Handelsregister, Sie erklärten mit der Bitte um öffentliche Beurkundung:

Herr … und die … GmbH sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … eingetragenen … GmbH (im Folgenden: die Gesellschaft). Herr … und die … GmbH halten jeweils einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von …  EUR des insgesamt …  EUR betragenden Stammkapitals der Gesellschaft.

Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen halten wir hiermit eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und beschließen einstimmig:

Das Stammkapital der Gesellschaft wird von …  EUR um …  EUR auf …  EUR herabgesetzt. Die Herabsetzung des Stammkapitals dient der teilweisen Rückzahlung von Stammeinlagen.

Die Herabsetzung des Stammkapitals wird wie folgt durchgeführt: Die Gesellschafter … und … GmbH erhalten nach Eintragung der Kapitalherabsetzung einen Barbetrag ausgezahlt, der dem Nennbetrag der Herabsetzung ihrer jeweiligen Geschäftsanteile entspricht.

Der Nennbetrag der von den Gesellschaftern gehaltenen Geschäftsanteile beträgt nach der Herabsetzung des Stammkapitals je …  EUR.

Ziff. … des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt neu gefasst:

"Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt …  EUR."

Die Erschienenen erklärten die Gesellschafterversammlung damit für beendet.

Der Notar wies die Erschienenen darauf hin, dass

  1. die Kapitalherabsetzung und die Änderung des Gesellschaftsvertrag erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam werden, die Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister aber frühestens ein Jahr nach Bekanntmachung des Beschlusses über die Herabsetzung des Stammkapitals in den Gesellschaftsblättern erfolgen kann und
  2. die Rückzahlung von Einlagen erst nach Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung erfolgen darf.

Vollzugsvollmacht

Die Unterzeichner erteilen hiermit den Mitarbeiterinnen des beurkundenden Notars jeweils einzeln und befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB Auftrag und Vollmacht, alle zum Vollzug der Urkunde im Handelsregister etwa noch erforderlichen und zweckdienlichen Erklärungen abzugeben, insbesondere Gesellschafterbeschlüsse zu fassen.

Diese Niederschrift wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig wie folgt unterzeichnet:

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