Nebenpflichten dienen der Vorbereitung und der Durchführung eines Vertrages. Sie umfassen alle Pflichten der Parteien, die darauf zielen, den geschuldeten Leistungserfolg zu sichern und zu ergänzen. Solche Pflichten können im Vertrag ausdrücklich formuliert werden, sie können sich aber auch aus den Hauptleistungspflichten ableiten.

 

Beispiel 2

Ist einem Kaufvertrag, nach dem der Verkäufer die Kaufsache an den Käufer zu versenden hat, die Klausel "in Kartons à 250 Stück, Wellpappe mit eingelegter Styroporstoßsicherung, je 50 Stück vakuumverpackt ohne Aufdruck" aufgenommen worden, ist damit eine leistungsbezogene Nebenpflicht präzise beschrieben: die Kaufsache ist in ganz bestimmter Weise verpackt zu versenden.

Wurde im Vertrag zwar die Versendung, nicht aber die Verpackung vereinbart, heißt dies gleichwohl nicht, dass der Verkäufer die Kaufsache unverpackt versenden dürfte. Eine an den Interessen der Parteien orientierte Auslegung des Vertrages wird auch hier zum Ergebnis kommen, dass eine handelsübliche Verpackung vor der Versendung geschuldet wird.

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