Vertrag (Bsp.) Hauptpflichten
Kaufvertrag Übergabe und Eigentumsverschaffung am Kaufgegenstand, Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
Mietvertrag Gebrauchsüberlassung der Mietsache während der Mietzeit, Zahlung der vereinbarten Miete
Leasingvertrag Vorfinanzierung des Vertragsgegenstandes gegenüber dem Hersteller[1] durch den Leasinggeber und Gebrauchsüberlassung an den Leasingnehmer für die Vertragslaufzeit, Zahlung der Leasingraten
Pachtvertrag Überlassung des Pachtgegenstandes und des Genusses der Früchte aus bestimmungsgemäßer Nutzung/Ausbeutung während der Pachtzeit, Zahlung der vereinbarten Pacht
Dienstvertrag Leistung der versprochenen Dienste, Leistung der versprochenen Vergütung
Werkvertrag Herstellung eines Werkes, Herbeiführung eines Erfolges durch Arbeit oder Dienstleistung, Abnahme des Werkes und Entrichtung der vereinbarten Vergütung
Reisevertrag Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen, Zahlung des vereinbarten Reisepreises
Maklervertrag Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder Vermittlung eine Vertrages, Zahlung der vereinbarten Provision im Falle des Zustandekommens des Vertrages

Nur ausnahmsweise ist ein vertragliches oder vertragsähnliches Schuldverhältnis ohne Hauptpflichten denkbar, etwa dann, wenn durch die bloße Aufnahme von Vertragsverhandlungen gegenseitige Schutz- und Obhutspflichten entstehen, deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche auslösen können.[2]

[1] Hersteller und Leasinggeber können auch zusammenfallen, sog. Herstellerleasing.
[2] S. dazu unten Tz. 1.4.

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