Vertrag (Bsp.) | Hauptpflichten |
Kaufvertrag | Übergabe und Eigentumsverschaffung am Kaufgegenstand, Zahlung des vereinbarten Kaufpreises |
Mietvertrag | Gebrauchsüberlassung der Mietsache während der Mietzeit, Zahlung der vereinbarten Miete |
Leasingvertrag | Vorfinanzierung des Vertragsgegenstandes gegenüber dem Hersteller[1] durch den Leasinggeber und Gebrauchsüberlassung an den Leasingnehmer für die Vertragslaufzeit, Zahlung der Leasingraten |
Pachtvertrag | Überlassung des Pachtgegenstandes und des Genusses der Früchte aus bestimmungsgemäßer Nutzung/Ausbeutung während der Pachtzeit, Zahlung der vereinbarten Pacht |
Dienstvertrag | Leistung der versprochenen Dienste, Leistung der versprochenen Vergütung |
Werkvertrag | Herstellung eines Werkes, Herbeiführung eines Erfolges durch Arbeit oder Dienstleistung, Abnahme des Werkes und Entrichtung der vereinbarten Vergütung |
Reisevertrag | Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen, Zahlung des vereinbarten Reisepreises |
Maklervertrag | Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder Vermittlung eine Vertrages, Zahlung der vereinbarten Provision im Falle des Zustandekommens des Vertrages |
Nur ausnahmsweise ist ein vertragliches oder vertragsähnliches Schuldverhältnis ohne Hauptpflichten denkbar, etwa dann, wenn durch die bloße Aufnahme von Vertragsverhandlungen gegenseitige Schutz- und Obhutspflichten entstehen, deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche auslösen können.[2]
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