BMF, 22.5.2006, IV C 2 - S 6400 - 2/06

Bezug: Sitzungen VerkSt II/05 TOP IV/3 vom 20. bis 22.6.2005 und VerkSt III/05 TOP IV/3 vom 8. bis 10.11.2005

Für die versicherungssteuerliche Behandlung von sog. Reiseversicherungspaketen gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

Schließt ein Reiseversicherer sog. Reiseversicherungspakete (bestehend aus Reisekranken-, Reiserücktritt-, Reisegepäck-, Reiseunfallversicherung etc.) ab unter Ausweis eines Versicherungsentgelts, so handelt es sich um ein einheitliches Versicherungsverhältnis. Um ein einheitliches Versicherungsverhältnis handelt es sich auch, wenn das sog. Reiseversicherungspaket von zwei oder mehreren Versicherern unter Ausweis eines Versicherungsentgelts abgeschlossen wird. Eine Steuerbefreiung nach § 4 VersStG für Teilbeträge des Versicherungsentgelts kommt nicht in Betracht.

Dieses BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

VersStG § 1

VersStG § 4

 

Fundstellen

BStBl I, 2006, 407

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