Rz. 9
Handelt es sich nicht um einen der spezifischen, in § 54 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend GmbH oder § 68 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend AG mit einem Kapitalerhöhungsverbot belegten Fälle, besteht für die übernehmenden Kapitalgesellschaften die Möglichkeit respektive Notwendigkeit zur Erhöhung der Stammeinlage bzw. des Grundkapitals, etwa sofern sie keine bzw. nicht genügend eigene Aktien/Geschäftsanteile besitzt. Einen Überblick enthält Abb. 2:
Abb. 2: Kapitalerhöhungsverbote
Rz. 10
Von einer Kapitalerhöhung zwecks Anteils- bzw. Aktiengewährung an der übernehmenden Gesellschaft darf nach § 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG und § 68 Abs. 1 Satz 3 UmwG betreffend AG allerdings auch dann abgesehen werden, wenn nicht genügend eigene Aktien/Geschäftsanteile vorhanden sind und sofern alle Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers darauf verzichten. Die Verzichtserklärungen sind notariell zu beurkunden.
Rz. 11
Für den Umfang einer Kapitalerhöhung nach Maßgabe des UmwG ist das Umtauschverhältnis i. S. d. § 5 UmwG ausschlaggebend.[1]
Die übertragende A-GmbH hat ein Stammkapital von 100.000 EUR. Der Unternehmenswert der A-GmbH beträgt 160.000 EUR. Das Stammkapital der übernehmenden C-GmbH beträgt 540.000 EUR und der Unternehmenswert 640.000 EUR. An der A-GmbH sind A und B mit je 50.000 EUR beteiligt. An der C-GmbH sind C und D mit je 270.000 EUR beteiligt.
Lösung:
Unternehmenswert in EUR | in % | |
---|---|---|
A-GmbH | 160.000 | 20 |
C-GmbH | 640.000 | 80 |
Gesamt | 800.000 | 100 |
Kapitalerhöhung um 20/80 von 540.000 EUR = 135.000 EUR ergibt ein neues Stammkapital bei der C-GmbH von 675.000 EUR. Die neuen Anteile sind mit je 50 % (67.500 EUR) A und B zu gewähren. Daraus ergibt sich folgende Anteilsübersicht:
Gesellschafter | Stammkapital in EUR | in % | Anteil U-Wert in EUR | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
A | 67.500 | 10 | 80.000 | Entspricht Wert A-GmbH vor Verschmelzung |
B | 67.500 | 10 | 80.000 | Entspricht Wert A-GmbH vor Verschmelzung |
C | 270.000 | 40 | 320.000 | Entspricht Wert C-GmbH vor Erhöhung |
D | 270.000 | 40 | 320.000 | Entspricht Wert C-GmbH vor Erhöhung |
Gesamt | 675.000 | 100 | 800.000 |
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