Nachdem Schätzungen veröffentlicht wurden, wonach aufgrund von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mehrere Mrd. EUR an Steuersubstrat verloren gehen könnten, hat der Gesetzgeber Regelungen dazu in den §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG geschaffen. Neben der Frage der technischen Umsetzung dürfte Streit vorprogrammiert sein in Fällen, in denen die Realisation der stillen Lasten vor Ablauf von 15 Jahren eintritt. Kaum einschätzbar sind außerdem die Auswirkungen der Vorschrift in Fällen internationaler Konzernumstrukturierungen. In der Beratung ergeben sich jedoch neben aller Kritik auch große Gestaltungsspielräume.

Wie aufgezeigt, sind in der Vorschrift zahlreiche Ungenauigkeiten enthalten. Auch das BMF-Schreiben vom 30.11.2017 hat nicht sämtliche Anwendungsfragen gelöst. Einige Randbereiche werden von Bolik / Selig-Kraft in DStR 2017 S. 169 beleuchtet.

Die Literatur ist sich weitestgehend einig, dass die Vorschrift verfassungsgemäß ist. Fraglich ist jedoch ob die oben angesprochene echte Rückwirkung der Vorschrift verfassungskonform ist.

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