Der Substanzwert der Gesellschaft ergibt sich aus der Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der Schulden und sonstigen Abzüge.[1]

Anzusetzen sind alle Wirtschaftsgüter und Schulden, die dem Grunde nach zum ertragsteuerrechtlichen Betriebsvermögen gehören, auch wenn für sie ein steuerliches Aktivierungs- oder Passivierungsverbot besteht. Zum Betriebsvermögen gehören auch selbst geschaffene oder entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Patente, Lizenzen, Warenzeichen, Markenrechte, Konzessionen, Bierlieferrechte. Geschäftswert-, firmenwert- oder praxiswertbildende Faktoren, denen ein eigenständiger Wert zugewiesen werden kann, z. B. Kundenstamm, Know-how, sind mit einzubeziehen, unabhängig davon, ob sie selbst geschaffen oder entgeltlich erworben wurden.

Der Substanzwert bildet die Wertuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Daher muss er in allen Bewertungsfällen zumindest überschlägig ermittelt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge