Rz. 20

Die Verbundbedingung II verlangt die Einbeziehung von Mutter- und Tochterunternehmen nach den Vorschriften der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens, das als oberstes Mutterunternehmen den am weitestgehenden Konzernabschluss nach dem Zweiten Unterabschnitt aufzustellen hat, auch wenn die Aufstellung unterbleibt. Dieser grundsätzlichen Aufstellungspflicht wird der Tatbestand gleichgestellt, dass das Mutterunternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach Maßgabe der §§ 291 bzw. 292 HGB aufstellt oder aufstellen könnte. Die durch die Verbundbeziehung II gestellten Anforderungen lassen sich anhand nachstehender Kriterien – wie folgt – systematisieren:

  • Kriterium der Konzernrechnungslegungspflicht;
  • Kriterium des Konsolidierungskreises;
  • Kriterium der Konsolidierungstechnik.

Für die Beurteilung dieser Voraussetzungen sind unterschiedliche Sachverhalte relevant, die für bzw. gegen die Identifizierung eines Unternehmensverbunds sprechen. Diese gilt es in den sich anschließenden Abschnitten weiter zu beleuchten.

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