Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die zentrale deutsche Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung für die Europäische Kommission. Es führt eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen, die der Europäischen Kommission in ständig aktualisierter Form zur Verfügung gestellt und darüber hinaus auf seiner eigenen Webseite zugänglich gemacht wird. Diese Liste wird jährlich, jeweils mit Stand 1. Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 
Hinweis

Berichte

Das BfJ veröffentlichte erstmalig am 9.7.2018 den sogenannten Verbraucherschlichtungsbericht. Dieser wird im 4-Jahres-Rhythmus erstellt, ist auf den Webseiten des BfJ einsehbar und wird an die Europäische Kommission übermittelt (§ 35 VSBG). Der zweite Bericht wurde mit Stand vom 8.7.2022 veröffentlicht. Der Bericht basiert auf den Auswertungsberichten der zuständigen Landes- und Bundesbehörden, die dem BfJ zum 31.3.2018 und seitdem alle 2 Jahre zugeliefert werden. Die behördlichen Auswertungsberichte wiederum verarbeiten die jährlich veröffentlichten Tätigkeitsberichte und die (nicht veröffentlichten) Evaluierungsberichte, die die Verbraucherschlichtungsstellen alle 2 Jahre ihren zuständigen Behörden übermitteln. Die Universalschlichtungsstelle berichtet auf direktem Wege an das BfJ (§ 34 Abs. 2 Satz 3 VSBG).

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