Die Pyramidenspitze bildet die "zentrale Anlaufstelle", die beim Bundesamt der Justiz (BfJ) angesiedelt ist.

Es bestehen Berichtspflichten von der Pyramidenbasis nach oben in die Spitze. Die Landes- und Bundesbehörden geben dem BfJ alle Informationen

  • zur Anerkennung, zum Widerruf oder zur Rücknahme der Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen,
  • zur Einrichtung und Auflösung behördlicher Verbraucherschlichtungsstellen,
  • alle Daten, die das BMJ für die Erstellung der Liste der Verbraucherschlichtungsstellen benötigt sowie
  • bei Änderung der vorgenannten Punkte (§ 32 VSBG).

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