Die Pyramidenspitze bildet die "zentrale Anlaufstelle", die beim Bundesamt der Justiz (BfJ) angesiedelt ist.
Es bestehen Berichtspflichten von der Pyramidenbasis nach oben in die Spitze. Die Landes- und Bundesbehörden geben dem BfJ alle Informationen
- zur Anerkennung, zum Widerruf oder zur Rücknahme der Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen,
- zur Einrichtung und Auflösung behördlicher Verbraucherschlichtungsstellen,
- alle Daten, die das BMJ für die Erstellung der Liste der Verbraucherschlichtungsstellen benötigt sowie
- bei Änderung der vorgenannten Punkte (§ 32 VSBG).
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