Grundsätzlich ist das Streitbeilegungsverfahren für den Verbraucher, der Ansprüche gegenüber einem Unternehmer geltend macht, kostenfrei. Nur in Missbrauchsfällen darf dem Verbraucher ein Entgelt von maximal 30 EUR verlangt werden.

Bearbeitet die Schlichtungsstelle auch reine Verbraucher-Sachverhalte, also zwischen nicht gewerblich handelnden Käufern und Verkäufern, kann sie angemessene Entgelte erheben, muss die Verbraucher aber vorher auf die Kosten hingewiesen und von ihnen grünes Licht für die Fortsetzung unter diesen Umständen bekommen haben.

Von teilnehmenden Unternehmern kann immer ein angemessenes Entgelt verlangt werden. Ziel der Verbraucherschlichtungsstelle ist es, kostendeckend zu arbeiten.

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