Begriff

Der Verbraucherdarlehensvertrag ist ein Darlehensvertrag über Geld, zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, der verschiedene Besonderheiten zum Schutze des Darlehensnehmers aufweist. Für unterschiedliche Kreditverträge gelten z. B. jeweils einheitliche Muster zur Unterrichtung der Verbraucher. Anhand dieser Muster werden sämtliche Kosten des Darlehens erkennbar. Unterschiedliche Angebote können so gut miteinander verglichen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Verbraucherdarlehensvertrag ist in §§ 491ff. BGB geregelt. Aufgrund der Umsetzung der EU-VerbraucherrechteRL 2011/83 EU wurde in § 356b BGB mit Wirkung vom 13.6.2014 der Beginn der Widerrufsfrist geregelt, wenn der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß belehrt bzw. die Vertragsunterlagen nicht zur Verfügung stellt etc..[1]

Die Vorschriften der §§ 491 ff. BGB finden auf einen Schuldbeitritt zu einem Darlehensvertrag entsprechende Anwendung.[2]

§§ 491 ff. BGB sind nicht analog auf von Verbrauchern abgegebene Garantieversprechen anzuwenden.[3]

[1] G. zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung v. 20.9.2013, BGBl 2013 I S. 3642; § 356b Abs. 2 und 3 BGB neu gef. m.W.v. 21.3.2016 durch G. v. 11.3.2016, BGBl 2016 I S. 396.
[2] BGH, Versäumnisurteil v. 21.9.2021, XI ZR 650/20, MDR 2021 S. 1477.

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