Rz. 142

Das Damnum oder Disagio ist von großen und mittelgroßen Kapital- und KapCo-Gesellschaften in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[1] Es bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Entweder wird das Disagio bei den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite als besonderer Posten "Disagio" ausgewiesen. Das kann auch durch einen "Davon-Vermerk" geschehen.
  • Oder das Disagio geht in dem Gesamtbetrag der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auf. Dann ist das Disagio betragsmäßig im Anhang anzugeben, wobei die Disagios für mehrere Schulddarlehen in einem Betrag angegeben werden können.

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