Rz. 127

Durch solche aufgrund der BFH-Rechtsprechung mögliche Gestaltungen wurden vom Gesetzgeber Risiken des Steuerausfalls in Milliardenhöhe befürchtet. Um diesen Gestaltungen vorzubeugen und die Rechtsprechung in haushaltsverträglicher Weise umzusetzen, wurde durch eine gesetzliche Regelung[1]. die steuermindernde Realisierung des Aufwands zeitlich gestreckt.[2]

[1] §§ 4 f, 5 Abs. 7 EStG i. d. F. des AIFM-StAnpG
[2] AIFM-StAnpG, BT-Drucks. 18/68 (neu) v. 20.11.2013; vgl. Tiedchen, in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG KStG Kommentar, § 5 EStG Rz. 2400 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge