Begriff

Eine gesetzliche Definition, wer einkommensteuerrechtlich Unternehmer ist, gibt es nicht. Wer Unternehmer ist, bestimmt sich im Einkommensteuerrecht nach anderen Gesichtspunkten als bei der Umsatzsteuer. Der Unternehmerbegriff ist bei der Einkommensbesteuerung hauptsächlich bei der Abgrenzung zum Arbeitnehmer und zum Vermieter oder reinen Kapitalgeber von Bedeutung. Wer einkommensteuerrechtlicher Unternehmer ist, bezieht gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft und nicht solche aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung.

Der umsatzsteuerrechtlich Unternehmerbegriff i.  S.  d. § 2 Abs. 1 UStG ist umfassender als der einkommensteuerrechtliche.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG sowie in §§ 13, 15, 18 EStG. Verwaltungsseitige Erläuterungen finden sich u.  a. in R 13.1 – 13.6, 15.1 – 15.10, 18.1 – 18.3 EStR 2012.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge