Steuerfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Träger von steuerlichen Rechten und Pflichten zu sein. Steuerfähig ist, wer im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Leistungen erbringen kann. Somit kann jedes Wirtschaftsgebilde Unternehmer sein, wenn es nach außen hin in Erscheinung tritt und als solches gewerbliche oder berufliche Leistungen gegen Entgelt erbringt. Hauptsächlich treffen diese Voraussetzungen auf die natürlichen Personen und die juristischen Personen sowie die Personenzusammenschlüsse in Form der Personenhandelsgesellschaften zu. Soweit sie Träger von Rechten und Pflichten sein können, sind auch andere Zusammenschlüsse (z. B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Arbeitsgemeinschaften, Stiftungen) steuerrechtsfähig, soweit sie Dritten gegenüber in Erscheinung treten.

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