Der Unternehmensplan besitzt eine eigene ihm innewohnende Funktion zur Verarbeitung von Abweichungen: den Ausgleich. Veränderungen können jedes Vorzeichen haben, also positiv und negativ sein. Veränderungen mit negativem Vorzeichen können durch andere Veränderungen mit positiven Vorzeichen kompensiert werden. Vor jeder Einbeziehung einer Abweichung muss daher geprüft werden, ob die Auswirkungen (z. B. einer Rohstoffpreiserhöhung) nicht durch andere Entwicklungen (z. B. Preissenkungen bei anderen Rohstoffen) ausgeglichen werden.

 

Veränderungen regelmäßig prüfen

Aufgabe der Kostenrechnung ist es, regelmäßig im Kontakt mit den Fachbereichen zu prüfen, ob sich Veränderungen in den Planannahmen ergeben haben. Sind diese Veränderungen signifikant und führen sie auch zu entsprechenden Abweichungen im Ergebnis, können also nicht ausgeglichen werden, muss über eine Anpassung nachgedacht werden.

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