Nachdem der Unternehmensplan verdichtet und genehmigt wurde, bleibt noch eine Aufgabe: die Bekanntmachung der Planinformationen. Dabei gibt es unterschiedliche Informationsempfänger, die auch die Inhalte bestimmen:

  • Die Unternehmensleitung wird mit den Kennzahlen des Planes versorgt. Damit kann sie im Laufe der Planperiode entsprechende Überprüfungen vornehmen und ihre Entscheidungen vorbereiten.
  • Die Gesellschafter eines Unternehmens, die Inhaber oder Anteilseigner, werden in einer komprimierten Form informiert. Diese interessieren sich für einige Kennzahlen wie die Höhe der Investitionen, Umsätze, Cashflow und selbstverständlich das Planergebnis.
  • Banken und andere Fremdkapitalgeber interessieren sich vorwiegend für den Finanzplan. Dort sehen sie, ob ihre Kredite bedient werden können und ob neuer Kreditbedarf entsteht. Um die im Finanzplan enthaltenen Werte auf Realitätsnähe prüfen zu können, werden grundsätzlich auch weitere Planinformationen wie die Plan-GuV und die Plan-Bilanz, die Vertriebspläne und andere Detailinformationen verlangt.
  • Selbstverständlich erhalten die Mitarbeiter, die den Plan aufgestellt haben, eine Zusammenstellung der Plandaten ihrer Bereiche. Neben den Kostenstellenplänen gehören dazu die Leistungsplanungen, Artikelkalkulationen z. B. für den Vertrieb, die Investitions- und die Personalplanung, jeweils abgestimmt auf den Verantwortungsbereich. So können die Planer feststellen, ob ihre Vorgaben richtig übernommen und genehmigt wurden und welche Auswirkungen die Berechnungen aus der Kostenrechnung haben.
  • Für die laufende Arbeit im Planjahr werden die Auswertungen der Istdaten mit den Planwerten verglichen. Daher müssen die Tabellen und Reports angepasst und mit den genehmigten Plandaten gefüllt werden.
 

Planungsabschluss

Mit der Information der betroffenen und interessierten Partner ist der Planungsprozess offiziell abgeschlossen. Es empfiehlt sich, dies festzuhalten und gemeinsam mit allen Plandaten zu dokumentieren und zu archivieren.

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