Unterschiede durch kalkulatorische Wertansätze

Anhand der Gegenüberstellung in Abb. 9 kann man erkennen, welche Positionen übereinstimmen und wo die Unterschiede zwischen GKV und UKV bestehen. Die Bruttoerlöse sind identisch, bei den Erlösminderungen und den Sondereinzelkosten des Vertriebes ergeben sich jedoch bereits Unterschiede – beim Umsatzkostenverfahren werden die Erlösminderungen mittels kalkulatorischer Wertansätze ermittelt, beispielsweise für Produkt 3: 14,45 EUR/St. * 260 St. = 3.757 EUR. Im Gesamtkostenverfahren werden jedoch jene Erlösminderungen in Abzug gebracht, die tatsächlich angefallen sind. Die Differenz zwischen diesen Werten nach GKV und UKV wird in der Werkauftragsabrechnung als Saldo ausgewiesen. Bei den Sondereinzelkosten des Vertriebes ergeben sich die Unterschiede analog. Die Summe der Differenzen dieser beiden Positionen wird beim Umsatzkostenverfahren in der Zeile "Abw. Erlösmind./SEKoV" ausgewiesen.

Abb. 9: Gegenüberstellung UKV – GKV im Ist

Kosten der Periode versus Kosten der abgesetzten Menge

Die Bestandsveränderungen werden naturgemäß nur beim Gesamtkostenverfahren berücksichtigt, da hier ja, laut Definition, die Gesamtkosten der Perioden in Abzug gebracht werden. Die Zeilen Standard-Herstellkosten (fix und proportional) beziehen sich nur auf das Umsatzkostenverfahren – sie sind die Kosten der abgesetzten Menge. Die in der Folge nach Kostenarten gegliederten Kosten, die die gesamten Kosten der Periode umfassen, sind klassisch für das Gesamtkostenverfahren. Schlussendlich weist das Umsatzkostenverfahren noch die Position Herstellkostenabweichung, die sich durch Aufsummierung der Abweichungen "Umsatz" in der Bestandsrechnung Fertigwarenlager[1] ergibt, die Position Ausschuss als Summe der Abweichungen der Zeile "Abgang Ausschuss" der Betriebsleistungsrechnung[2] sowie die Kostenstellenabweichungen[3] als Differenz zwischen den angefallenen und den verrechneten Kosten der Kostenstellen aus.

Anhand dieser Gegenüberstellung ist sehr gut ersichtlich, dass im Modell QUATTRO beide Verfahren – trotz unterschiedlicher Vorgehensweise und unterschiedlichem Informationsgehalt – zum selben Ergebnis führen.

[1] Vgl. Abb. 5 bzw. 9 im Beitrag zur geschlossenen Kostenträgerrechnung (Klein; Putzhammer 2003b).
[2] Vgl. Abb.1 und 2 bzw. 6 und 7 im Beitrag zur geschlossenen Kostenträgerrechnung (Klein; Putzhammer 2003b).
[3] Die Kostenstellenabweichung errechnet sich aus der Summe der Zeile Verrechnungssaldo der Verrechnungskontrolle (vgl. Excel-Tabelle im HCO).

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