Die Erlösrechnung hat die Aufgabe, Brutto- in Nettoerlöse umzurechnen, d.h. zu ermitteln, wie viel nach Abzug von Erlösschmälerungen und Sondereinzelkosten des Vertriebs tatsächlich an Erlösen im Unternehmen bleibt.

Einige Erlösschmälerungen (z.B. Rabatte) werden in der Faktura ausgewiesen, sie sind daher im Zeitpunkt der Fakturierung in ihrer tatsächlichen Höhe bekannt, deshalb ist ihre Zuordnung zu Erlösquellen problemlos möglich. Viele Erlösschmälerungen (beispielsweise Boni) sind aber zum Zeitpunkt der Fakturierung unbekannt, sie müssen daher kalkulatorisch angesetzt werden. Verzichtete man auf diesen kalkulatorischen Ansatz, so könnten diese Beträge nur periodisch nach Istanfall berücksichtigt werden, wobei eine Zuordnung zu Erlösquellen (Produkten, Kunden …) nicht mehr möglich wäre. Die Berechnung der Nettoerlöse und damit aller Deckungsbeiträge würde dadurch dramatisch verfälscht.

Sachverhalte vergleichbar machen

Kalkulatorisch anzusetzen sind auch die Sondereinzelkosten des Vertriebs. Zu dieser Gruppe zählen vor allem Ausgangsfrachten, Sonderverpackungsmaterial, Versicherungen und Provisionen. Obwohl es sich dabei um Kosten handelt, empfiehlt es sich aus Sicht des Controlling, sie wie Erlösschmälerungen zu behandeln. Deckungsbeiträge werden gerne in "Prozent vom Nettoumsatz" dargestellt. Wird als Berechnungsbasis der Nettoerlös nach Abzug der Sondereinzelkosten des Vertriebs verwendet, so werden "Äpfel mit Birnen vergleichbar gemacht": Ob ein Kunde die Ware frei Haus erhält oder nur ex Fabrik, spielt in der prozentualen Darstellung keine Rolle, da die Kosten für Ausgangsfracht und Versicherung schon im Nettoerlös berücksichtigt sind.

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