Die unterstellte Erhöhung der Personalkosten hat auf das Mengengerüst – Stücklisten, Arbeitspläne – prinzipiell keine Auswirkungen.[1] Auch an der Bewertung der Einsatzmaterialien ändert sich nichts. Somit sind die Materialkosten unverändert geblieben. Gestiegen sind jedoch die Kostensätze der Fertigungskostenstellen (Summe aus den Kostensätzen der Kostenplanung und den Abweichungskostensätzen des Soll-Ist-Kostenvergleichs der Kostenstellen),[2] wodurch sich für alle Produkte höhere Istherstellkosten ergeben. Die Sollherstellkosten bleiben unverändert.

Dementsprechend ändern sich auch die Abweichungen der Betriebsleistungsrechnung, jedoch beschränken sich diese aufgrund des gleichen Mengengerüsts auf die Preisabweichungen. Die Gesamtabweichung der Betriebsleistung bzw. Herstellkosten steigt durch die gestiegenen Personalkosten, beispielsweise für Produkt 3 von 579 EUR auf 1.262 EUR.

Natürlich wirken sich diese Änderungen auch auf die nach dem Durchschnittspreisverfahren bewerteten Abgänge aus. Im Soll bleibt die Bewertung wiederum unverändert, im Ist ergeben sich jedoch erwartungsgemäß höhere Wertansätze – sowie demzufolge auch höhere Abweichungen – für die Abgänge an Lager bzw. Ausschuss. Ebenso ist die Bewertung der Endbestände WIP durch die höheren Personalkosten im Ist gestiegen, wodurch sich wiederum höhere Abweichungen ergeben.

[1] Dispositive Änderungen der Produktionsbedingungen aufgrund von Faktorpreisveränderungen (Faktortausch) werden hier grundsätzlich nicht betrachtet, bleiben jedoch unbenommen.
[2] Siehe Serienbeitrag zur Kontrolle der Kostenstellenkosten (Vikas, 2003b).

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