Die Betriebsleistungsrechnung dient der Ermittlung der Istherstellkosten einer Abrechnungsperiode. Die Isterzeugnismengen werden mit Plankosten und Istabweichungen aus dem Nachkalkulations- oder Herstellkosten-Soll-Ist-Vergleich bewertet. Dabei werden die monatlichen Gesamtbeträge ausgewiesen, die üblicherweise im Soll-Ist-Kostenvergleich der Einzel- und der Kostenstellenkosten als proportionale Sollkosten oder als Kostenabweichungen erfasst worden sind. Diese Kostenansätze werden dann nach Kostenträgern bzw. Kostenträgergruppen verdichtet.

Die Betriebsleistungsrechnung umfasst die Summe der monatlichen Zugänge, die zum Anfangsbestand addiert die Summe der Herstellkosten eines Kostenträgers ergibt. Diese Zwischensumme ist für die Abgangsbewertung wesentlich, da die Abgangsmengen nach dem Durchschnittspreisverfahren mit den Planpreisen laut Plan- bzw. Sollkalkulation und den inzwischen angefallenen durchschnittlichen Abweichungen bewertet werden. Auch die gemeldeten Ausschussmengen, die dann direkt in die Ergebnisrechnung verrechnet werden, werden in der Regel auf diese Weise bewertet.

Materialkosten

Bei der Erfassung der Einzelmaterialkosten in der Betriebsleistungsrechnung sind verschiedene Vorgehensweisen zu unterscheiden. Werden Stückgüter hergestellt, so liegen in der Regel Stücklisten vor. Das Material wird aufgrund vorkontierter Soll-Materialentnahmescheine vom Lager entnommen. Tritt ein Mehrverbrauch auf oder werden andere Materialarten eingesetzt, so werden entsprechende Zusatz-Materialentnahmescheine ausgestellt, sodass in der Betriebsleistungsrechnung von vornherein eine Aufspaltung in Soll-Einzelmaterialkosten und Verbrauchsabweichungen erfolgen kann. In Unternehmen, die keine Stücklisten anwenden können, wie beispielsweise die Textil- oder die chemische Industrie, werden Einzelmaterial-Verbrauchsmengen mittels Rezepturen oder Materialspezifikationen erfasst. Werden die Rezepturen oder Materialspezifikationen geändert, so treten Einzelmaterial-Verbrauchsabweichungen auf, die im retrograden Herstellkosten-Soll-Ist-Vergleich gesondert erfasst werden müssen.

Fertigungskosten

Die proportionalen Sollkosten der Fertigungsstellen werden im Soll-Ist-Kostenvergleich durch Multiplikation der proportionalen Plankosten der Fertigungsstellen mit den Istbeschäftigungsgraden oder durch Multiplikation der proportionalen Istbezugsgrößen mit den zugehörigen proportionalen Kostensätzen ermittelt. Die den Kostenträgern zuzuordnenden Beträge lassen sich durch eines der folgenden Verfahren ermitteln:

  • Bewertung der vom Betrieb gemeldeten Istleistungen (= anteilige Istbezugsgrößen der Kostenträger). Dieses Verfahren wird insbesondere in Betrieben mit längeren Fertigungsdurchlaufzeiten angewandt.
  • Retrograde Ableitung aus den Istproduktionsmengen: Bei diesem Verfahren erhält man die den Kostenträgern zuzuordnenden Beträge, indem man die proportionalen Fertigungskosten pro Einheit (laut Plankalkulation) mit den Istproduktionsmengen multipliziert. Da die Ausbringungsmengen der einzelnen Fertigungsstellen aufgrund von Bestandsveränderungen in der Regel nicht übereinstimmen, muss die obige Rechnung für jede Fertigungskostenstelle gesondert durchgeführt werden; bei heterogener Kostenverursachung ist darüber hinaus eine Differenzierung nach Bezugsgrößenarten erforderlich.

Sondereinzelkosten der Fertigung

Auch als echte proportionale Stückkosten anzusehende Soll-Sondereinzelkosten der Fertigung, wie z.B. die Kosten für verschleißabhängige Spezialwerkzeuge oder stückbezogene Produktionslizenzen, gehen in die Betriebsleistungsrechnung ein. Die Ermittlung erfolgt durch Multiplikation der Istproduktionsmengen mit den Einzelkosten pro Einheit laut Plankalkulation.

Herstellkosten

Die Summe der in die Betriebsleistungsrechnung übernommenen Kosten ergibt die proportionalen Sollherstellkosten. Diese Kosten werden auch als "Plan-Grenzherstellkosten der Betriebsleistung" oder als "Standard-Grenzherstellkosten" bezeichnet.[1]

Grundsatz der Kostenidentität

Der geschlossenen Kostenträgerrechnung liegt das Prinzip der Kostenidentität zugrunde. Die proportionalen Sollherstellkosten werden auf zweifache Weise ermittelt:

  • Einerseits erhält man die Einzelkosten durch Multiplikation der Isterzeugnismengen mit den entsprechenden proportionalen Plankosten pro Einheit und die Kostenstellenkosten durch Multiplikation der Istbezugsgrößen mit den zugehörigen proportionalen Kostensätzen.
  • Die auf die Kostenträger entfallenden Beträge werden dagegen ermittelt, indem man die produzierten Erzeugnismengen mit den entsprechenden proportionalen Stückkostenbeträgen der Plankalkulation multipliziert. Die auf diesen beiden Wegen ermittelten proportionalen Sollherstellkosten der Betriebsleistung müssen übereinstimmen, wenn alle Leistungen so erstellt worden sind, wie es beim Aufbau der Plankalkulation angenommen wurde.

Nur bei Übereinstimmung der proportionalen Sollherstellkosten des Soll-Ist-Kostenvergleichs und der den Plankalkulationen entsprechenden Herstellkosten der Istpro...

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