Bei einem Vergleich der Ergebnisse aus der Basis-Kostenplanung (Abb. 4) und der Kostenplanung nach der Umwertung (Abb. 9) fallen folgende Punkte auf:

  • Völlig unberührt bleiben die Mengenrelationen der Leistungsplanung. Die Planbezugsgrößenmengen sowohl der primären als auch der sekundären Kostenstellen sind identisch.
  • Die Plankostensätze aller vier Kostenstellen sind durch die angenommene Personalkostenerhöhung deutlich höher geworden.
  • In den Kostensätzen der primären Kostenstellen kommt auch die Personalkostenerhöhung der sekundären Kostenstellen zum Ausdruck.
  • Da ja nur die Personalkosten erhöht wurden, bleiben die Primärkostensätze für SBK (sonstige Betriebskosten) und Kapitalkosten auf allen Kostenstellen unverändert.
  • Die Relationen der proportionalen und fixen Plankosten zueinander und die daraus resultierenden Kostensätze haben sich verschoben.

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