Nach Abschluss der Leistungs- und Kostenplanung können innerhalb jeder Kostenstelle für jede gewählte Bezugsgröße (das ist der Maßstab für die erbrachte Leistung) die Kostensätze durch Division der geplanten Kosten durch die Bezugsgrößenmenge errechnet werden. Neben dem Gesamtkostensatz auf Vollkostenbasis kommt dem Grenzkostensatz (auf Basis der proportionalen Kosten) allergrößte Bedeutung zu. Der Fixkostensatz (auf Basis der fixen Kosten) wird heute häufig parallel zu den Grenzkosten in den Bewertungssystemen mitgeführt, um auf jeder Ebene des betrieblichen Zahlenflusses sowohl entscheidungsrelevante Grenzkosten als auch Vollkosten zur Verfügung zu haben.

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