Vergangenheit nicht fortschreiben

Für jede Kostenstelle ist eine Kostenplanung durchzuführen. Darin werden die bei optimalen Betriebsbedingungen erforderlichen Kosten einer Planperiode (diese beträgt meistens ein Jahr, oft werden die Werte auf den Monatsdurchschnitt bezogen) analytisch ermittelt. Nicht die Vergangenheitswerte sind maßgeblich, sondern die zukünftigen Zielsetzungen.

Beschäftigung im Mittelpunkt

Die Beschaffungspreise werden weitgehend als Festpreise (Standardpreise) definiert, sodass als wichtigster Kosteneinflussfaktor in der Planperiode die Beschäftigung (ausgebrachte Leistung) einer Kostenstelle zu berücksichtigen ist. Dies wird durch eine konsequente Trennung der geplanten Kosten in zeit- und leistungsabhängige Komponenten (alternative Begriffe: fixe und proportionale oder variable Kosten, Struktur- und Produktkosten usw.) erreicht. Innerhalb eines erwarteten, wahrscheinlichen Beschäftigungsspektrums können aus den starren Plankosten die flexiblen, an die jeweilige Beschäftigungssituation angepassten Sollkosten abgeleitet werden. Aber auch Planungssimulationen sind auf dieser Basis möglich.

Der mit der Kostenplanung verbundene Aufwand muss durch strikte Beachtung der ABC-Regel (aufwändige Ermittlungen nur bei wesentlichen Kostenarten, für den Rest genügen Schätzungen und Vergleiche) in Grenzen gehalten werden.

Primäre Ausgangsdaten sind die nach außen zu erbringenden Leistungen (Absatzplan) und die von außen einzusetzenden Ressourcen (Einsatzstoffe, Personal- und Sachkosten). Aus diesen werden retrograd die sekundären Ausgangsdaten in Form von innerbetrieblichen Leistungen und deren Kosten ermittelt.

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