Der wesentliche Vorteil der Instrumente des Kreditmanagements ist in der hohen Ausgestaltungsflexibilität dieser häufig einzelvertraglich geregelten Maßnahmen zu sehen. Bei der vertraglichen (Um-)Gestaltung der Kreditbeziehungen können Widerrufsmöglichkeiten und Verfallsklauseln berücksichtigt werden. Ein Zins- und Tilgungsverzicht kann sowohl in Bezug auf die Höhe des erlassenen Betrags als auch in Bezug auf die Zeitdauer des Forderungsverzichts individuell vereinbart werden. Des Weiteren kann sich der Zins- und Tilgungserlass sowohl auf bereits rückständige als auch auf zukünftig noch fällige Zins- und Tilgungsverpflichtungen beziehen. Auch die Vereinbarung eines speziellen Sanierungszinssatzes, der unterhalb des ursprünglich vereinbarten Zinssatzes liegt, ist denkbar.

Als Nachteil des Kreditmanagements ist — mit Ausnahme der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital — die oftmals nur kurzfristige Wirkung der Maßnahmen zu nennen. Außerdem wird durch das Kreditmanagement primär lediglich den Auswirkungen und weniger den Ursachen der Unternehmenskrise entgegengewirkt.

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