Der betriebswirtschaftliche Krisenbegriff bezieht sich auf die wirtschaftliche Existenzgefährdung des Unternehmens und umfasstletztlich alle 3 Phasen der Unternehmenskrise, d. h. die strategische Krise, die Ertrags- bzw. Erfolgskrise und die Liquiditätskrise, aber auch alle diesen Stadien nachgelagerten Krisenphasen aus primär ökonomischer Perspektive. Entwickelt sich die Unternehmenskrise zu einer Liquiditätskrise, entsteht die Frage, ob auch insolvenzrechtliche Vorschriften zu beachten sind.

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